Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten. Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet?
Zur Information und Diskussion über das Thema lädt das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 24. Mai 2016 um 17:00 Uhr in den Infoladen Zittau (Äußere Weberstraße 2) ein.
Als Gesprächspartner konnten Kreis- und Stadtrat Jens Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik sowie Tina Hentschel, Mitglied der Elternvertretung in einer kommunalen Kita, gewonnen werden.
Tags: Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s, Kommunalpolitische Forum Sachsen e.V.